Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Versand von Reisegepäck, Paketen und Fahrrädern im Rahmen der Dienstleistungsmarke DGL Deutsche Gepäcklogistik vertreten durch Onexlo Overnight Express Logistics GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der Onexlo Overnight Express Logistics GmbH und Ihren Kunden (im folgenden Besteller) im Rahmen des Gepäckservice der Dienstleistungsmarke DGL Deutsche Gepäcklogistik (im Folgenden DGL genannt.) die von Onexlo Overnight Express Logistics GmbH vertreten wird. Sie gelten für die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Paketen, Reisegepäck und Fahrrädern (im folgenden Sendung(en) genannt) gemäß der jeweils gültigen Preis und Serviceübersicht. Entgegenstehenden AGB des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen.
1.2. Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen. 1.3. Es gelten die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) ergänzend, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Leistungsbeschreibung
2.1. In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern/Subunternehmern übernimmt DGL die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Reisegepäck, Paketen und Fahrrädern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz und den Beneluxländern, sowie anderen Länder laut Liste.
2.2. Die Abholung der Sendung(en) erfolgt Montag bis Freitag bzw. einem ausdrücklich vereinbarten Abholtag innerhalb eines Zeitraums von 2-3 Stunden, an der von dem Besteller benannten Adresse. Die Abhol- und Zustellzeiten sind nicht garantiert. Bei privaten Adressen erfolgt die Übernahme an der Haustür, bei gewerblichen Adressen am Empfang. Es wird nur ein Abholversuch durchgeführt. Alternativ können Sendungen an den jeweiligen Depots der DGL zur Beförderung und Zustellung aufgegeben werden. An den DGL-Depots werden Sendungen bis zu 31,5 kg Einzelgewicht zur Beförderung übernommen. Sendungen ab 32,00 kg Gewicht, sowie Fahrräder und Reisegepäck werden ausschließlich beim Besteller abgeholt oder können an den Depots abgegeben werden, eine Aufgabe am Shop ist nur auf Anfrage möglich. Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich im Einzelnen aus der Preis- und Serviceübersicht.
2.3. Angegebene Beförderungszeiten sind Regellaufzeiten. DGL ist bemüht, die Beförderung bei Abholung oder bei Abgabe an den Niederlassungen innerhalb von einem Arbeitstag (Montag bis Freitag) durchzuführen. Fällt ein Wochenende (Samstag/Sonntag) oder ein Feiertag in den Beförderungszeitraum, so dauert die Beförderung dementsprechend länger. Beförderungszeitraum im Sinne dieses Abschnittes ist der Zeitraum zwischen der Übernahme der Sendung(en) nach Maßgabe von Ziff. 2.2. und dem ersten Zustellversuch der Sendung(en) nach Maßgabe von Ziff. 2.4. und 2.5. dieser AGB. DGL führt einen Terminverkehr durch. DGL haftet aber nicht, für Folgeschäden wenn die Regellaufzeit für den Kunden überschritten wird.
2.4. Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressdaten, bei Zustellung auf einem Schiff nach Hafen und Schiffsnamen durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Am Flughafen wird das Gepäck an der Gepäckaufbewahrung abgegeben, wo sich der Kunde gegen Vorlage des Ausweises das Gepäck abholen kann. Der absendende Besteller ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressdaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis der Übergabe.
2.5. DGL ist berechtigt, Reisegepäck dem unter der angegebenen Adresse (z.B. im Falle von Hotels, Pensionen, Schiffen, Kliniken etc.) erreichbaren Personal, das typischerweise zur Entgegennähme von Reisegepäck befugt ist gegen namentlicher Quittung zu übergeben. Für den Transport von Reisegepäck zum Schiff und zurück, fordern Sie bitte unsere separate Leistungsbeschreibung an. 2.6. Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt oder abgeholt werden, wird maximal ein weiterer Abhol- oder Zustellversuch gegen Gebühr durchgeführt. Jede vergebliche Anfahrt wird laut Gebührentabelle abgerechnet. Nach dem zweiten vergeblichen Zustellversuch erhält der Adressat eine schriftliche Benachrichtigung mit dem Hinweis, sich innerhalb von sieben Tagen nach dem Ausstelldatum mit dem DGL Service-Center in Verbindung zu setzen, um einen Zustelltermin zu vereinbaren. Verstreicht diese Frist, gilt die Sendung als unzustellbar. 2.7. Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt und Sendungen, deren Annahme verweigert wird.
2.8. Unzustellbare Sendungen werden von DGL kostenpflichtig an den Besteller zurückbefördert. Verweigert der Besteller die Rücknahme, ist DGL berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u.a. auch zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Besteller nicht festgestellt werden, ist DGL zur Ermittlung eines Absenders berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt DGL entweder die Weisung des Absenders ein, oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um gefährliche Sendungen handelt, auf Kosten des Absenders zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt ist DGL berechtigt, auf Kosten des Absenders die Sendung zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf DGL die Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers bleiben unberührt
3. Vertragsverhältnis
3.1. Der Zustellauftrag gilt mit der Übergabe an den Empfänger gemäß Ziff. 2.4. bzw. Ziffer 2.5. dieser AGB als durchgeführt. 3.2. Es steht DGL frei, einen Auftrag zur Beförderung (Antrag des Bestellers zum Abschluss eines Beförderungsvertrages) jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 3.3. Entsprechen Sendungen nicht den Bedingungen des Abschnittes 4 dieser AGB oder den in der Preis- und Serviceübersicht genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung, ist DGL berechtigt, ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Besteller zu erheben. Lehnt der Besteller die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab, oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung entsprechend Ziff. 4. dieser AGB handelt, so ist DGL berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Besteller bereitzuhalten. Im Falle einer solchen Rückgabe ist DGL berechtigt, eine angemessene Vergütung in Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Entgeltes zusätzlich als Aufwandsentschädigung zu berechnen. Der Besteller ist berechtigt, einen wesentlich geringeren Aufwand von DGL nachzuweisen.
3.4. DGL ist berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Besteller zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Besteller die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist DGL, sofern berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen die Ziff. 4.2.1 bis 4.2.6 dieser AGB verstoßen, berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen.3.5. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Besteller nach Übergabe der Sendung(en) an DGL ist ausgeschlossen. 3.6 Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Transportvertrages verbindlich an. Die Buchung kann über ein touristisches Buchungssystem, das Internet, per Email, schriftlich, per Fax oder fernmündlich bei uns erfolgen. Der Besteller haftet neben dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen der angemeldeten Transport- oder Servicedienstleistung. Für uns wird der Vertrag vorbehaltlich und hinsichtlich des Preises erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich oder per e-Mail bestätigt haben. Buchungen über CRS sind ohne unsere Bestätigung nicht verbindlich. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, wird der abweichende Inhalt für den Reisenden und uns dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.
4. Bedingungsgerechte Sendungen
4.1. DGL Gepäckservice befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht, sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und deren Wert 100,00 EUR pro Paket und 500,00 EUR pro Reisegepäck nicht übersteigt. 4.2. Nicht im Rahmen des DGL Gepäckservice werden folgende Sendungen, oder Inhalte nicht transportiert, oder keinerlei Haftung übernommen. 4.2.1. Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen und deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, 4.2.2. Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist. 4.2.3. Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Münzen, Banknoten, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren, Fotoapparate, Ferngläser Valoren I. Klasse, sowie Geld und andere Zahlungsmittel. 4.2.4. Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind,4.2.5. Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten,4.2.6. Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können,4.2.7. Sendungen, bei denen die vom Besteller bezeichnete Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind,4.2.8. Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift oder eine Großkundenpostleitzahl ist. Angaben zur Gestaltung der Anschrift können den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen entnommen werden.
5. Preis, Leistung, Stornierung, Umbuchung
5.1. Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung.5.2. Das zu entrichtende Entgelt, einschließlich etwaiger Zuschläge, ist vom Besteller zu entrichten, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, unsere Leistung von der vorherigen Rechnungszahlung abhängig zu machen; alle etwa getroffenen Vereinbarungen einer besonderen Form der Aushändigung einer Leistungsberechtigungen (z.B. Voucher) stehen unter dem grundsätzlichen Vorbehalt der vorherigen Rechnungszahlung. Für Storno- und Umbuchungsgebühren, sowie etwaige Bearbeitungskosten ist ein sofortiger Ausgleich der Rechnung erforderlich. Der Besteller ist verpflichtet, durch uns empfangene Leistungsunterlagen unverzüglich auf Ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu rügen. Abweichungen der Leistungsdaten gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche Rüge nicht bei uns innerhalb von drei Tagen eingeht. Bei den von uns angebotenen Preisen für Transport- und Servicedienstleistungen oder andere touristische Leistungen bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und auch mit der Buchung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich insbesondere Änderungen der Währungsparitäten, der Verkaufspreise der angeschlossenen Transportunternehmen, Fluggesellschaften oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhersehbare Ereignisse eintreten oder behördlich festgelegte oder genehmigte Tarife bzw. Steuern und Gebühren geändert werden. Wird die Buchung weniger als 5 Werktage vor Reisebeginn getätigt, können die Tickets per Kurier versandt werden. Die Gebühr trägt der Kunde. se direkt von dem jeweiligen Anbieter der Leistung erhoben werden.
6. Haftung
6.1. Soweit in diesen AGB oder zwischen DGL und dem Besteller nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet DGL nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB.6.2. DGL haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen. Für Servicedienstleistungen außerhalb unseres Standartangebotes haften wir lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistungen und Weitergabe der Informationen an den Kunden. Wir haften nicht für die Leistungserbringung.
6.3. Im Übrigen haftet DGL dem Besteller bei schuldhaftem Verlust des Gepäcks oder Beschädigung des Inhaltes durch Nässe oder Brand, nicht bei Beschädigung der Außenhülle. DGL verzichtet bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei Paketen unter 500,00EUR und bei Reisegepäck unter 750,00 EUR pro Stück liegt.
6.4. Hat der Besteller DGL eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von DGL vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. DGL kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB berufen. Der Besteller oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden sofort beim Fahrer zu reklamieren, der schriftlich aufgenommen werden muss. Diese Schadensaufnahme muss dem Kunden vom Fahrer bei der Übergabe schriftlich bestätigt werden. Ohne diese Abschreibung ist eine Regulierung des Schadens nicht möglich. Verdeckte Schäden müssen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens schriftlich per Einschreiben anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
6.5. Ausgeschlossen von einer Haftung sind Sendungen oder Sendungsinhalte von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Münzen, Banknoten, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten. Darüber hinaus elektronische und optische Geräte, wie Fotoapparate, Ferngläser und Valoren I. Klasse, wie Geld und andere Zahlungsmittel.
6.6. Ein Totalverlust oder eine Überschreitung der Regellaufzeit muss unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf der Regellaufzeit schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlustes ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet DGL von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt. Eine Haftung für Verspätungsschäden ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften oder Schiffe nicht verpflichtet sind, abzuwarten. Die sich aus Versäumnis des Anschlusses (z.B. wegen höherer Gewalt) ergebenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Reisenden. Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen bei Flügen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Wir haften dafür so etwas nicht.
6.7. Ansprüche aus dem Vertrag kann im Übrigen nur der Besteller als Vertragspartner von DGL geltend machen. 6.8. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren gemäß § 439 HGB. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von DGL gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB entsprechend. 6.9. Der Besteller haftet DGL unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Besteller ein Verschulden trifft.
7. Datenspeicherung
7.1. Alle persönlichen Daten werden von DGL gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, behandelt. 7.2. DGL weist darauf hin, dass DGL sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen Dritter (Unterauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Besteller abgeschlossenen Verträge ist DGL befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.7.3. DGL setzt elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein und speichert deshalb die Daten die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z.B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung zu Nachweiszwecken.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Teilwirksamkeit
8.1. Soweit der Besteller Kaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag und Erfüllungsort Hamburg.8.2. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahe kommt. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann wirksam wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
4. Einfuhr- und Zollvorschriften, Ausfuhrbestimmungen
Beim Versand sind in jedem Fall die Einfuhr- und Zollvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten. Der Absender trägt das Risiko für alle Folgen, die aus unzulässigem Warenversand in das Ausland, Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder (einschließlich der Durchfuhrvorschriften), oder falschen oder unzureichenden Ausfertigung der Zollinhaltserklärung, des grünen Zollzettels oder anderer Begleitpapiere sowie aus der Nichtbeachtung der geltenden Ausfuhrbestimmungen entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die dem Absender durch Verlust des Anspruchs Ersatz entstehen, wenn die Sendung von den Zollbehörden eines fremden Landes beschlagnahmt wird. Es obliegt dem Absender, sich bei den Empfängern der Sendungen, den Auslandsvertretungen der Bestimmungs- bzw. Durchgangsländer, den Außenhandelsstellen, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen. Stellen selbst zu unterrichten. DGL erteilt Auskünfte über Einfuhr- und Zollvorschriften (einschließlich der Durchfuhrvorschriften) fremder Länder, sofern entsprechende Informationen vorliegen. Eine Gewähr für die Richtigkeit die Auskünfte wird jedoch nicht übernommen. Beim Kunden-Service-Telefon (0800) 211 0212 (Kostenlos aus dem deutschen Festnetz, montags bis freitags 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr) erhalten Sie weitere Auskünfte sowie eine unverbindlichen Beratung.
Hamburg, Stand 05/2009