alexiYus GmbH – Transport- & Touristikdienstleistungen
Dachmarke: schwerelosreisen.de (SLR)
Buchungsportale: kofferversandservice.de (KVS) · reisetourismusservice.de (RTS)
Stand: Juni 2026
Wichtiger Hinweis: Zwingende gesetzliche Vorschriften – insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB), der CMR sowie des Montrealer Übereinkommens bzw. des Warschauer Abkommens – gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) finden keine Anwendung.
1. Geltung, Vertragspartner und Leistungsbild
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist ausschließlich die alexiYus GmbH, HAC Hamburg Airport Center, Flughafenstraße 52a, 22335 Hamburg.
1.2 Marken und Buchungsportale
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen, Anfragen und Aufträge über insbesondere folgende Marken, Webseiten und Buchungsportale:
- kofferversandservice.de (KVS)
- schwerelosreisen.de (SLR)
- reisetourismusservice.de (RTS)
- sonstige von der alexiYus GmbH betriebene oder vermittelte Transport-, Gepäck-, Reise-, Kurier-, Sonder- und Touristikdienstleistungen
1.3 Vermittler- und Organisationsstellung
Die alexiYus GmbH organisiert und vermittelt Transport-, Gepäck-, Reisegepäck-, Sondergepäck-, Kurier-, Express-, Travel-Logistics- und Touristikdienstleistungen. Die operative Durchführung erfolgt regelmäßig durch rechtlich selbständige nationale und internationale Transport-, Kurier-, Fracht-, Paket-, Express-, Luftfracht-, Netzwerk- oder Serviceunternehmen.
Die alexiYus GmbH betreibt keine eigenen Linienverkehre und keine eigenen Transportfahrzeuge für die physische Beförderung der Sendungen. Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Transportpartners, Carriers, Fahrers, Kurierdienstes, Paketdienstes oder Serviceunternehmens besteht nicht.
1.4 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen, Angebote oder besondere Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
2. Leistungsbeschreibung als Vertragsbestandteil
2.1 Einbeziehung der Leistungsbeschreibung
Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung der alexiYus GmbH, der jeweiligen Buchungsseite oder des jeweiligen Buchungsportals ist Bestandteil des Vertrages. Sie beschreibt insbesondere operative Abläufe, Gewichtsklassen, Maßgrenzen, Laufzeiten, Verpackungsvorgaben, Servicearten, Abhol- und Zustellbedingungen, Zollanforderungen, Flughafenprozesse, UPS Access Point Regelungen sowie besondere Ausschlüsse.
2.2 Verhältnis zwischen AGB und Leistungsbeschreibung
Die AGB regeln den rechtlichen Rahmen des Auftrags. Die Leistungsbeschreibung regelt ergänzend die operative Durchführung. Bei Widersprüchen gehen zwingende gesetzliche Vorschriften vor. Im Übrigen gehen diese AGB den allgemeinen Darstellungen der Leistungsbeschreibung vor, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Änderungen der Leistungsbeschreibung
Die alexiYus GmbH kann Leistungsbeschreibungen, operative Abläufe, Carrier-Strukturen, Länderlisten, Zuschläge, Maßgrenzen, Verpackungsvorgaben oder Serviceverfügbarkeiten anpassen, soweit dies aufgrund von Netzwerkvorgaben, Carrierbedingungen, gesetzlichen Anforderungen, Zollvorgaben, Sicherheitsanforderungen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.
3. Leistungsumfang
3.1 Organisation von Transportleistungen
Die alexiYus GmbH organisiert insbesondere Transporte von Koffern, Reisetaschen, Reisegepäck, Sportgepäck, Golfbags, Skiern, Snowboards, Umzugskartons, Beigepäck, Kinderwagen, manuellen Rollstühlen, Rollatoren, Gehwagen, Mobilitätshilfen, Fahrrädern sowie weiteren Sondergepäckarten nach operativer Prüfung.
3.2 Transportfähigkeit
Die konkrete Transportfähigkeit richtet sich nach Gepäckart, Gewicht, Außenmaßen, Gurtmaß, Verpackung, Inhalt, Zielregion, Serviceart, Transportnetzwerk, Zoll- und Sicherheitsanforderungen sowie operativer Verfügbarkeit.
3.3 Deutschland als Start- oder Zielland
Bei über Kofferversandservice.de gebuchten Standardleistungen muss Deutschland grundsätzlich Start- oder Zielland des Transportauftrags sein. Reine Ausland-zu-Ausland-Transporte werden nicht als Standardleistung abgewickelt, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert bestätigt wurden.
3.4 Sammelladung, Paket-, Kurier- und Netzwerktransport
Sendungen können in Sammelladung, über Umschlagsdepots, Sortierzentren, Paket-, Kurier-, Fracht-, Express-, Luftfracht- oder Netzwerkstrukturen transportiert werden. Dabei können Sendungen gescannt, gewogen, vermessen, sortiert, gestapelt, umgeschlagen, zwischengelagert und weitertransportiert werden.
3.5 Kein klassischer Paketshop
Kofferversandservice.de ist kein klassischer Paketshop. Der Service ist auf Gepäcktransport, Reisegepäck, Sondergepäck, Hotelzustellungen, Flughafenprozesse, internationale Gepäcktransporte und besondere Reisesituationen spezialisiert.
Eine Abgabe oder Abholung bei UPS Access Points, Paketshops, Postfilialen oder vergleichbaren Annahme- und Ausgabepunkten ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vorgesehen, gebucht oder operativ bestätigt wurde.
4. Buchung und Vertragsabschluss
4.1 Angebot und Annahme
Die Darstellung von Leistungen, Preisen und Buchungsmöglichkeiten auf Webseiten, in Formularen oder Preisübersichten stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Buchung durch die alexiYus GmbH angenommen, bestätigt oder operativ freigegeben wurde. Die alexiYus GmbH kann Aufträge ablehnen, insbesondere wenn Transportfähigkeit, Verpackung, Zieladresse, Inhalt, Dokumentenlage, Zahlungsstatus oder operative Verfügbarkeit nicht gegeben sind.
4.2 Richtigkeit der Kundendaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Hierzu gehören insbesondere:
- Name und Kontaktdaten von Absender und Empfänger
- vollständige Abhol- und Zustelladresse
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen
- Gepäckart und Anzahl der Gepäckstücke
- tatsächliches Gewicht
- Außenmaße
- Inhaltsangaben bei internationalen Sendungen
- Warenwerte bei Zollsendungen
- Hinweise zu Hotels, Rezeptionen, Etagen, Zugänglichkeit, Annahmestellen oder Sonderadressen
Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen, Zusatzkosten, Adresskorrekturen, Rücksendungen, Lagerkosten, Zollproblemen oder Ablehnung des Auftrags führen.
4.3 Zahlung vor Transportbeginn
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag rechtzeitig vor Transportbeginn zu begleichen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht. Die operative Vorbereitung und Freigabe eines Transportauftrags kann von der vollständigen Zahlungszuordnung abhängig gemacht werden.
5. Gewichts-, Maß- und Servicegrenzen
5.1 Standardgrenzen
Die für den jeweiligen Service geltenden Gewichtsklassen, Maßgrenzen, Gurtmaßgrenzen und Verpackungsanforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Buchungssystem oder der Auftragsbestätigung.
5.2 Überschreitungen
Überschreitungen von Gewicht, Außenmaßen, Gurtmaß, Volumengewicht oder servicebezogenen Vorgaben können zur Ablehnung der Sendung, zu Laufzeitverzögerungen, Nachberechnungen, Rücksendungen oder manueller Sonderprüfung führen.
5.3 Volumengewicht
Bei bestimmten Transportarten, insbesondere bei internationalen, Express-, Luftfracht- oder sperrigen Sendungen, kann das Volumengewicht maßgeblich sein. Abgerechnet wird regelmäßig der höhere Wert aus tatsächlichem Gewicht und Volumengewicht.
Für Straßen-, Netzwerk- und Pakettransporte kann insbesondere die Formel Länge × Breite × Höhe in cm ÷ 6000 maßgeblich sein. Bei Express- oder Luftfrachttransporten kann insbesondere die Formel Länge × Breite × Höhe in cm ÷ 5000 maßgeblich sein.
6. Beförderungsausschlüsse, Gefahrgut und besondere Inhalte
6.1 Ausgeschlossene Inhalte
Vom Transport ausgeschlossen oder nur nach ausdrücklicher vorheriger Prüfung zulässig sind insbesondere:
- unzureichend verpackte oder nicht transportfähige Sendungen
- Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck und vergleichbare Wertgegenstände
- Gegenstände mit außergewöhnlich hohem Wert
- Kunstgegenstände, Sammlungen oder Unikate
- lebende Tiere
- verderbliche Güter, Lebensmittel, Flüssigkeiten oder temperaturempfindliche Waren
- Medikamente, medizinische Proben oder kühlpflichtige Inhalte
- Waffen, Munition, Pyrotechnik und explosionsgefährliche Gegenstände
- Gefahrstoffe, Chemikalien, entzündliche Stoffe, Druckbehälter oder Gefahrgut
- Lithium-Akkus, Batterien, Powerbanks oder E-Bike-Akkus ohne ausdrückliche Freigabe
- elektronische Geräte wie Laptops, Tablets, Mobiltelefone oder vergleichbare Akkugeräte
- Glas, Porzellan, Keramik und besonders bruchgefährdete Gegenstände
- gesetzeswidrige Inhalte
- Gegenstände, deren Transport gegen gesetzliche, behördliche oder carrierseitige Vorschriften verstößt
6.2 Wertgrenze
Der Versand von Gegenständen mit außergewöhnlich hohem Einzel- oder Gesamtwert ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der alexiYus GmbH vorliegt. Der Gesamtwert eines Gepäckstücks soll 750 EUR nicht überschreiten, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6.3 Gefahrgut-Sonderregelung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die alexiYus GmbH vor Buchung und Übergabe über Gefahrgut oder gefahrgutähnliche Inhalte zu informieren. Dies gilt insbesondere für Lithium-Akkus, E-Bikes, Pedelecs, Elektro-Rollstühle, Scooter, motorisierte Mobilitätshilfen, Powerbanks, Batterien, Druckbehälter und entzündliche Stoffe.
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Nichtdeklaration haftet der Auftraggeber für sämtliche hieraus entstehenden Schäden, Kosten, Bußgelder, Rücksendungen, Lagerkosten, Schäden an anderen Sendungen, Schäden an Betriebsmitteln des Transportpartners sowie für sonstige Folgekosten.
6.4 E-Bikes, Pedelecs und Akkus
E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder mit Lithium-Akku sind kein regulärer Standardversand. Der Transport ist nur nach vorheriger operativer Prüfung möglich. Akkus dürfen nicht ohne ausdrückliche Freigabe mitversendet werden. Der Transport kann aufgrund von Gefahrgutvorgaben abgelehnt werden.
6.5 Dokumente, Schlüssel und Fundsachen
Dokumente, Schlüssel, Fundsachen und wichtige Kleinsendungen sind nicht Bestandteil des regulären Gepäcktransports. Hierfür kann – sofern verfügbar und operativ geeignet – ein gesonderter Express-, Kurier- oder Spezialservice erforderlich sein.
Schlüssel dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit vollständiger Anschrift, Wohnungsnummer, Hotelzimmernummer oder eindeutigem Objektbezug im Paket oder am Schlüsselanhänger versendet werden.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1 Verpackungspflicht
Der Auftraggeber ist für eine transportsichere, beanspruchungsgerechte und für das jeweilige Transportnetz geeignete Verpackung verantwortlich.
Die Verpackung muss geeignet sein für mechanische Verarbeitung, Sortierung, Stapelung, Umschlag, Scanprozesse, Transportbewegungen, Luftfrachtkontrollen und Zustellprozesse.
Schäden, Verzögerungen, Ablehnungen oder Nachberechnungen aufgrund ungeeigneter, beschädigter, instabiler, überfüllter oder nicht transportfähiger Verpackung sind vom Auftraggeber zu vertreten.
7.2 Versandlabel und Kennzeichnung
Das aktuelle Versandlabel muss ausgedruckt, gut sichtbar, flach, faltenfrei und dauerhaft auf dem Gepäckstück oder der Transportverpackung befestigt werden, sofern nicht ausdrücklich ein Service mit Labelmitbringung durch den Transportpartner vereinbart wurde.
Alte Airline-Anhänger, Hotelanhänger, Gepäckabschnitte, Barcodes, frühere Versandlabels oder sonstige mehrdeutige Kennzeichnungen müssen restlos entfernt oder eindeutig unkenntlich gemacht werden.
Mehrdeutige oder alte Kennzeichnungen können zu Fehlleitungen, Verzögerungen, Rücksendungen oder Nachberechnungen führen.
7.3 Besondere Verpackungsvorgaben
Für Sondergepäck gelten besondere Verpackungsanforderungen. Insbesondere gilt:
- Fahrräder: nur in stabiler Transportverpackung, regelmäßig mit Vorderrad-Demontage, fixiertem Lenker und entfernten Pedalen.
- Golfbags: nur in geeignetem Golf-Travelcover, Hartschalen-Travelcase oder robuster Außenverpackung.
- Skier und Snowboards: nur in geeigneten Skisäcken, Boardbags, Hartschalen-Transportcases oder robusten Außenverpackungen.
- Kinderwagen und Buggys: vollständig in geeigneter Kartonverpackung; lose Räder, Adapter und Zubehör müssen gesichert werden.
- Rollstühle, Rollatoren und Gehwagen: vollständig in geeigneter Kartonverpackung; lose Teile, Körbe, Taschen, Stockhalter, Bremszüge und bewegliche Teile müssen fixiert oder separat gepolstert werden.
- Umzugskartons: stabile Kartonage mit ausreichender Tragfähigkeit, geschlossene Kanten, ausreichendes Füllmaterial und sichere Verklebung.
7.4 Gepäckstücke gelten als Transportverpackung
Koffer, Reisetaschen, Golfbags, Skisäcke, Snowboardbags, Dufflebags, Travelcover, Kinderwagen-Transporttaschen sowie vergleichbare Gepäckstücke gelten grundsätzlich als Transportverpackung für den darin befindlichen Inhalt.
Der Auftraggeber erkennt an, dass Gepäckstücke im Rahmen der mechanischen und manuellen Transportprozesse über Förderanlagen, Umschlagsdepots, Sortieranlagen, Fahrzeuge, Luftfracht-, Paket-, Kurier- oder Netzwerkstrukturen transportiert, sortiert, gestapelt, bewegt und umgeschlagen werden.
Transporttypische Gebrauchsspuren, äußere Abnutzungen und äußerliche Veränderungen am Gepäckstück stellen grundsätzlich keinen ersatzfähigen Schaden dar, soweit gesetzlich zulässig.
Hierzu gehören insbesondere:
- Kratzer
- Abrieb
- Schleifspuren
- Verschmutzungen
- Druckstellen
- leichte Verformungen
- oberflächliche Beschädigungen
- beschädigte Rollen
- beschädigte Standfüße
- beschädigte Griffe
- beschädigte Außentaschen
- beschädigte Reißverschlüsse
- beschädigte Gurte, Halterungen oder Schlaufen
- sonstige transporttypische Gebrauchsspuren an der Außenverpackung
Eine Haftung besteht grundsätzlich nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Verlust oder vollständige Zerstörung des Transportgutes sowie für gesetzlich ersatzfähige Beschädigungen des Inhalts, soweit diese nicht auf Verpackungsmängel, ausgeschlossene Inhalte, unzureichende Deklaration oder sonstige Ausschlussgründe zurückzuführen sind.
Eine Neuwertentschädigung für gebrauchte Gepäckstücke, Taschen, Koffer, Travelcover oder vergleichbare Gebrauchsgegenstände ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Preise, Zahlung, Stornierung und Nachberechnung
8.1 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Buchung bestätigten Preise, soweit die vom Auftraggeber angegebenen Daten zutreffend sind und keine zusätzlichen Leistungen, Zuschläge oder Nachberechnungen entstehen.
Die Zahlung muss rechtzeitig vor Transportbeginn erfolgen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.
8.2 Stornierung und Umbuchung
Stornierungen und Umbuchungen sind nur möglich, solange der Auftrag operativ noch geändert oder gestoppt werden kann. Maßgeblich sind Buchungszeitpunkt, Abholtermin, Serviceart, Transportpartner und Dispositionsstand.
Für Stornierungen, Umbuchungen, Adressänderungen oder Neudispositionen können Gebühren gemäß aktueller Preisliste, Buchungsbestätigung oder individueller Vereinbarung anfallen. Bereits entstandene Fremdkosten, Dispositionskosten oder Carrierkosten können weiterberechnet werden.
8.3 Nachberechnungen und Zuschläge
Die alexiYus GmbH ist berechtigt, Nachberechnungen vorzunehmen, wenn tatsächliches Gewicht, Volumengewicht, Maße, Verpackungsart, Gepäckart, Zielregion, Adresslage oder operative Anforderungen von den bei der Buchung angegebenen Daten abweichen.
Nachberechnungen können insbesondere entstehen durch:
- Übergewicht
- Übermaß
- Volumengewicht
- Sperrigkeit
- nicht förderfähige oder nicht transportfähige Verpackung
- Adresskorrekturen
- zweite Anfahrt oder erneute Abholung
- Umbuchung oder Neudisposition
- Lagerung
- Rücksendung
- Insel-, Außen- oder Remote-Zuschläge
- Fähr-, Inselspediteur- oder Sonderzielzuschläge
- Zoll-, Sicherheits- oder behördliche Zusatzkosten
- Mehraufwand durch falsche, fehlende oder unvollständige Angaben
9. Abholung, Zustellung und Sonderzieladressen
9.1 Abholung
Ohne ausdrücklich bestätigten Terminservice erfolgt die Abholung im Regelfall montags bis freitags im Tagesverlauf zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr.
Ein ausgewähltes Zeitfenster dient der operativen Einplanung in die Fahrertour und stellt keine garantierte Uhrzeit dar. Eine verbindliche Abholung zu einer festen Uhrzeit ist nur bei ausdrücklich gebuchtem und bestätigtem Terminservice möglich.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Transportgut am Abholtag vollständig vorbereitet, verpackt, zugänglich und übergabebereit ist.
9.2 Fehlgeschlagene Abholung
Ist die Abholung nicht möglich, weil das Gepäckstück nicht bereitsteht, die Adresse nicht zugänglich ist, Ansprechpartner fehlen, die Übergabe durch Dritte nicht erfolgt oder die Sendung nicht transportfähig vorbereitet ist, kann eine erneute Disposition erforderlich werden.
Weitere Abholversuche, Umbuchungen, Adresskorrekturen oder Neudispositionen können kostenpflichtig sein.
9.3 Hotelzustellungen und Drittzustellung
Die Übergabe an Rezeptionen, Concierge, Warenannahmen, zentrale Gepäckannahmen, Empfangsbereiche, Haushaltsangehörige, Hausverwaltungen, Ferienwohnungsverwaltungen oder sonstige empfangsberechtigte Personen an der Zieladresse gilt als ordnungsgemäße Ablieferung.
Die hotelinterne Weiterleitung, Lagerung, Zimmerzustellung, Ausgabe an den Reisenden, Verwechslung, verspätete Aushändigung oder interne Behandlung des Gepäckstücks liegt außerhalb des Einflussbereichs der alexiYus GmbH.
Nach ordnungsgemäßer Übergabe an eine empfangsberechtigte Stelle haftet die alexiYus GmbH nicht für Verlust, Beschädigung, Verwechslung, verspätete Aushändigung oder sonstige Ereignisse im Verantwortungsbereich der empfangenden Stelle, soweit gesetzlich zulässig.
9.4 Flughafenservice
Flughafen-Gepäcksendungen erfolgen nur an geeignete, personell besetzte Flughafen-Servicecenter, Gepäckaufbewahrungen, vereinbarte Übergabepunkte oder externe Betreiber, sofern diese operativ bestätigt wurden.
Eine Zustellung an Schließfächer, Gates, Sicherheitsbereiche, Check-in-Schalter, Airline-Schalter ohne Annahmevereinbarung oder unbesetzte Übergabepunkte ist nicht Bestandteil der Standardleistung.
Check-in, Sicherheitskontrollen, Zollabfertigung, Gepäckaufgabe bei der Fluggesellschaft und rechtzeitige Übergabe an die Airline obliegen dem Auftraggeber.
9.5 Frankfurt Airport und Porter-Service
Gepäcktransporte mit Absenderadresse Frankfurt Airport (FRA) können nur auf Anfrage und in Verbindung mit einem gesondert gebuchten Porter-Service durchgeführt werden.
Der Porter-Service ist nicht Bestandteil des Gepäcktransportvertrages und wird separat zwischen Auftraggeber und Porter-Anbieter bzw. Flughafenservice vereinbart. Der Gepäcktransport und der Porter-Service sind zwei getrennte Leistungen und werden getrennt gebucht und abgerechnet.
Die alexiYus GmbH haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle, Pflichtverletzungen oder Leistungsstörungen des Porter-Dienstleisters, des Flughafenpersonals oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der alexiYus GmbH im gesetzlichen Sinne sind.
9.6 UPS Access Points, Paketshops und Postfilialen
Die Zustellung an oder Abholung von UPS Access Points, Paketshops, Postfilialen oder vergleichbaren Annahme- und Ausgabepunkten ist ohne ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen.
Wird ein solcher Standort ausdrücklich als Zieladresse vereinbart, endet die operative Zustellung mit Übergabe an diesen Standort. Öffnungszeiten, Lagerfristen, Größen- und Gewichtsbeschränkungen sowie rechtzeitige Selbstabholung liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Die alexiYus GmbH haftet nicht für geänderte Öffnungszeiten, Betriebsferien, vorübergehende Schließungen, Annahmestopps, Kapazitätsgrenzen, Lagerfristabläufe, Nichtabholung, Rücksendungen wegen Nichtabholung oder Kosten erneuter Zustellung, soweit gesetzlich zulässig.
9.7 Häfen, Terminals und Kreuzfahrtbereiche
Zustellungen an Schiffe, Anleger, Hafenbereiche, Kreuzfahrtterminals, Liegeplätze, Pierbereiche, Reedereien oder touristische Übergabepunkte sind keine reguläre Standardzustellung und müssen vorab gesondert geprüft und bestätigt werden.
9.8 Inselzustellungen
Bei Inselzustellungen kann die operative Leistung mit Übergabe an den zuständigen Inselspediteur oder regionalen Zustellpartner enden. Fährzeiten, Wetterbedingungen oder inselspezifische Besonderheiten können zu verlängerten Laufzeiten führen. Gesonderte Zeitfenster oder Terminwünsche sind bei Inselzustellungen häufig nur eingeschränkt oder nicht verfügbar.
10. Internationale Transporte, Schweiz und Zoll
10.1 Internationale Sendungen
Bei internationalen Sendungen ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche erforderlichen Zoll- und Begleitdokumente korrekt, vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
Dies betrifft insbesondere Transporte in Nicht-EU-Länder wie die Schweiz oder das Vereinigte Königreich sowie alle Sendungen, bei denen Zoll-, Sicherheits- oder Einfuhrprozesse erforderlich sind.
10.2 Schweiz
Die Schweiz kann für planbare Standardtransporte regulär über das Buchungssystem gebucht werden, sofern Maße, Gewicht, Inhalt, Dokumente und Zielregion den Anforderungen des Transportnetzwerks entsprechen.
Für Sendungen in die Schweiz sind Zollinhaltserklärung, Packliste, Inhaltsangaben und realistische Warenwerte erforderlich. Unvollständige, falsche oder unplausible Angaben können zu Verzögerungen, Rückfragen, Lagerkosten, Rücksendungen oder behördlichen Maßnahmen führen.
10.3 Zölle, Steuern und behördliche Kosten
Zölle, Steuern, Sicherheitsgebühren, Lagerkosten, Prüfkosten oder behördliche Zusatzkosten sind nicht Bestandteil der Transportvergütung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
10.4 Keine Haftung für Zollverzögerungen
Die alexiYus GmbH haftet nicht für Verzögerungen, Kosten, Rückfragen, Rücksendungen, Beschlagnahmen oder sonstige Folgen aufgrund von Zollkontrollen, Sicherheitskontrollen, Einfuhrverboten, unvollständigen Unterlagen, unrichtigen Warenwerten oder behördlichen Maßnahmen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Laufzeiten
Angegebene Laufzeiten sind unverbindliche Regellaufzeiten und Erfahrungswerte.
Der Abholtag zählt grundsätzlich nicht als Transporttag. Wochenenden und Feiertage zählen nicht als reguläre Transporttage.
Transportzeiten können sich insbesondere verzögern durch Feiertage, Wochenenden, Verkehrsaufkommen, Witterungseinflüsse, Zollkontrollen, Sicherheitsmaßnahmen, Peak- und Saisonzeiten, operative Netzwerkstörungen, Fähr- oder Flugpläne, Insel- oder Remote-Zustellungen sowie fehlende oder fehlerhafte Dokumente.
Eine Laufzeitgarantie besteht ausschließlich bei ausdrücklich gebuchten und bestätigten Express-, Termin- oder Direktservices.
12. Haftung
12.1 Gesetzliche Haftungsgrundlagen
Die Haftung richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach HGB, CMR, Montrealer Übereinkommen oder sonstigen anwendbaren zwingenden Transportvorschriften.
Haftungshöchstgrenzen richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Bei nationalen Straßentransporten kann die Haftung insbesondere auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht des Gutes begrenzt sein. Bei internationalen Straßentransporten nach CMR kann ebenfalls eine Haftungsbegrenzung von 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm maßgeblich sein.
12.2 Haftung der alexiYus GmbH
Die alexiYus GmbH haftet im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortlichkeit für eigenes Organisationsverschulden. Für die physische Beförderung gelten die gesetzlichen Haftungsregeln des jeweils ausführenden Transport-, Fracht-, Kurier-, Paket-, Express-, Luftfracht- oder Netzwerkunternehmens, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.
12.3 Ausschluss oder Einschränkung der Haftung
Eine Haftung ist ausgeschlossen oder eingeschränkt, soweit der Schaden insbesondere beruht auf:
- unzureichender oder ungeeigneter Verpackung
- falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben
- nicht entfernten alten Labels oder mehrdeutiger Kennzeichnung
- verbotenen oder nicht deklarierten Inhalten
- Gefahrgut oder Akkus ohne ausdrückliche Freigabe
- transporttypischen Gebrauchsspuren an Gepäckstücken
- hotelinterner Lagerung, Weiterleitung oder Aushändigung
- nicht rechtzeitiger Selbstabholung an Access Points oder Annahmestellen
- Zoll-, Sicherheits- oder behördlichen Maßnahmen
- höherer Gewalt, Witterung, Streik, behördlichen Maßnahmen oder Netzwerkstörungen
- mittelbaren Schäden, Folgeschäden oder entgangenem Gewinn
12.4 Keine Haftung für Reisefolgeschäden
Eine Haftung für mittelbare Schäden und Reisefolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für:
- verpasste Flüge
- verpasste Kreuzfahrten
- verpasste Bahn-, Bus- oder Anschlussverbindungen
- Hotelkosten
- Umbuchungskosten
- Mietwagenkosten
- Ersatzkäufe
- zusätzliche Reisekosten
- entgangene Urlaubsfreude
- entgangenen Gewinn
- sonstige mittelbare Vermögensschäden
12.5 Koffer und Gepäckstücke als Verpackung
Die Regelungen aus Ziffer 7.4 gelten auch im Rahmen der Haftung. Gepäckstücke gelten grundsätzlich als Transportverpackung für den Inhalt. Eine Haftung für äußerliche Gebrauchsspuren, Kratzer, Abrieb, Schleifspuren, Verschmutzungen, Druckstellen, Rollen, Griffe, Standfüße, Reißverschlüsse, Außentaschen, Gurte oder sonstige transporttypische Veränderungen am Gepäckstück selbst ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung besteht grundsätzlich nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Verlust oder vollständige Zerstörung des Transportgutes sowie für gesetzlich ersatzfähige Beschädigungen des Inhalts, soweit keine Ausschlussgründe vorliegen.
13. Höhere Gewalt und Netzwerkstörungen
Die alexiYus GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturereignisse, extreme Witterung, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Grenzschließungen, Zollmaßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen, IT-Störungen, Ausfälle von Transportnetzwerken, Carrier-Störungen, Flugausfälle, Fährprobleme oder vergleichbare Ereignisse verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
14. Reklamationen, Schadensanzeige und Nachverfolgung
14.1 Schadensanzeige
Offensichtliche Schäden, Verluste oder Fehlmengen sind unverzüglich bei Ablieferung anzuzeigen und möglichst schriftlich oder mit geeigneter Dokumentation festzuhalten.
Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen, anzuzeigen.
Bei nationalen Transporten sind nicht offensichtliche Schäden regelmäßig innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Ansprüche wegen Lieferfristüberschreitung können gesetzlichen Ausschlussfristen unterliegen.
14.2 Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Verpackung, Gepäckstück, Fotos, Sendungsdaten, Zustellnachweise und sonstige Nachweise bis zum Abschluss der Prüfung aufzubewahren.
14.3 Tracking- und Scandaten
Die operative Nachverfolgung erfolgt anhand der verfügbaren Tracking-, Scan-, Carrier- und Statusdaten. Maßgeblich für den Transportstatus sind die im jeweiligen Transportnetzwerk gespeicherten Tracking- und Scandaten.
15. Widerruf
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist oder vorzeitig erlischt.
Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen, kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erlöschen oder Wertersatz geschuldet sein.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Buchungsabwicklung, Transportorganisation, Zahlungsabwicklung, Kundenkommunikation, Sendungsverfolgung und Reklamationsbearbeitung.
Zur Durchführung des Auftrags dürfen personenbezogene Daten an nationale und internationale Transport-, Kurier-, Fracht-, Express-, Luftfracht-, Zoll-, Sicherheits-, Netzwerk-, Zahlungs- und Servicepartner übermittelt werden, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden internationalen Vorschriften entgegenstehen.
17.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg.
17.3 Verbraucherstreitbeilegung
Die alexiYus GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
17.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
18. Kontakt
alexiYus GmbH
HAC Hamburg Airport Center
Flughafenstraße 52a
22335 Hamburg · Deutschland
Telefon: +49 (0)40 398398
E-Mail: kundenservice [at] kofferversandservice.de